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MFH-Förderung 2026: KfW, Landesprogramme, AfA

Für den Neubau von Mietwohnraum im Mehrfamilienhaus stehen mehrere Förderwege offen, von der KfW über Landesförderbanken bis zu kommunalen Programmen, ergänzt um steuerliche Instrumente wie die Abschreibung. Dieser Ratgeber ordnet die Programmtypen qualitativ ein, ohne Konditionen zu beziffern, erklärt die richtige Reihenfolge der Antragstellung vor Baubeginn und zeigt, wie sich Förderung und AfA kombinieren lassen. Aktuelle Konditionen nennt die KfW. Stand 2026.

Stand: 1. August 2026
Lesezeit: 10 Min.
Mehrfamilienhaus-Förderung 2026: Programmtypen von KfW klimafreundlicher Neubau über Landesförderbanken bis zu kommunalen Programmen sowie AfA, mit Antragsreihenfolge vor Baubeginn
MFH-Förderung im Überblick – Programmtypen qualitativ, Konditionen bei der KfW (Stand 2026).

Kurzantwort: Für den Neubau von Mietwohnraum im Mehrfamilienhaus stehen mehrere Förderwege offen: die KfW im Bereich klimafreundlicher Neubau mit einem Mietsegment, Programme der Landesförderbanken, kommunale Programme sowie steuerlich die Abschreibung. Viele Programme setzen einen Antrag vor Baubeginn voraus. Konkrete Konditionen nennt die KfW, weil sie sich ändern. Stand 2026.

Bund
KfW-Neubauförderung
Mietsegment relevant
Länder
Landesförderbanken
sozialer Wohnungsbau
vor Bau
Antrag vor Baubeginn
sonst Anspruch gefährdet

Welche Förderprogramme kommen infrage?

Für den Neubau von Mietwohnraum kommen mehrere Programmtypen in Betracht. Auf Bundesebene fördert die KfW unter anderem im Bereich klimafreundlicher Neubau, der zwischen selbst genutztem Wohneigentum und einem Mietsegment für vermietete Wohngebäude unterscheidet. Für Mehrfamilienhäuser ist in der Regel das Mietsegment relevant. Ergänzend bieten die Landesförderbanken Programme für den sozialen und bezahlbaren Mietwohnungsbau an, und einzelne Kommunen legen eigene Programme auf. Steuerlich wirken die reguläre und die degressive Abschreibung. Konkrete Konditionen und Programmnummern nennen wir nicht, weil sie sich ändern.

Förder-Programmtypen für Mietwohnungsneubau – nur qualitativ, ohne Konditionen (Stand 2026, aktuelle Konditionen: kfw.de).

ProgrammtypEbeneGrundideeKonditionen
Klimafreundlicher Neubau (Mietsegment)Bund / KfWFörderung energieeffizienter Mietwohngebäudeaktuell bei kfw.de
Sozialer/bezahlbarer WohnungsbauLand / FörderbankBindung an Miethöhe und Belegungje Bundesland verschieden
Kommunale ProgrammeKommunez. B. Nachverdichtung, Zielgruppenje Gemeinde verschieden
Degressive AfA / § 7b EStGSteuerrechtAbschreibung des Gebäudewertsverbindlich: Steuerberatung

Aktuelle Konditionen: kfw.de, Stand 2026

Zinssätze, Tilgungszuschüsse und Programmdetails ändern sich stichtagsabhängig und werden hier bewusst nicht beziffert. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben der KfW und der jeweiligen Landesförderbank oder Kommune.

KfW klimafreundlicher Neubau: das Mietsegment

Im Bereich klimafreundlicher Neubau fördert die KfW Gebäude, die bestimmte energetische und ökologische Anforderungen erfüllen. Für vermietete Mehrfamilienhäuser ist in der Regel das Mietsegment relevant. Die Förderung ist an definierte Effizienz- und Nachhaltigkeitskriterien geknüpft, die das Gebäude nachweislich einhalten muss, und wird in der Regel als zinsgünstiger Kredit ausgereicht. Konkrete Zinssätze, Tilgungszuschüsse und Programmnummern nennen wir nicht, weil sie sich ändern. Die Antragstellung erfolgt üblicherweise vor Baubeginn über die finanzierende Bank unter Einbindung einer Energieeffizienz-Expertise.

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Reihenfolge der Antragstellung

Die Reihenfolge ist entscheidend, weil viele Programme voraussetzen, dass der Antrag vor dem Vorhabenbeginn gestellt wird. Bereits der verbindliche Abschluss eines Bau- oder Liefervertrags kann als Vorhabenbeginn gelten. Wer zu früh mit dem Bau startet, riskiert den Förderanspruch. Die Förderprüfung gehört deshalb an den Anfang der Projektplanung.

  • Vorhaben mit dem gewünschten energetischen Standard planen und Programme identifizieren.
  • Bei geförderten Krediten die Energieeffizienz-Expertise frühzeitig einbinden.
  • Antrag vor Baubeginn über die finanzierende Bank oder die Förderstelle stellen.
  • Erst nach Förderzusage den Bauauftrag vergeben und mit dem Bau beginnen.
  • Fristen und die Definition des Vorhabenbeginns bei der Förderstelle prüfen.

Antrag vor Baubeginn

Zahlreiche Programme fordern den Antrag vor dem Vorhabenbeginn. Wer erst nach Baustart beantragt, verliert häufig den Anspruch. Die genaue Definition des Vorhabenbeginns und die Antragsfristen legt die jeweilige Förderstelle fest. Verbindlich sind die aktuellen Vorgaben der KfW oder der Landesförderbank, Stand 2026.

Kombination von Förderung und AfA

In vielen Fällen lassen sich Förderprogramme und steuerliche Abschreibung nebeneinander nutzen, weil sie unterschiedlich ansetzen: Förderungen wirken über zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse, die Abschreibung senkt die steuerliche Bemessungsgrundlage. Ob eine Kombination im konkreten Projekt zulässig und sinnvoll ist, hängt von den Programmbedingungen und der steuerlichen Situation ab. Manche Zuschüsse mindern die abschreibungsfähigen Kosten. Wir stellen die Kombination nur in Grundzügen dar.

Förderung und Abschreibung im Zusammenspiel – qualitativ (Stand 2026). Verbindlich: Förderstelle und Steuerberatung.

InstrumentWirkungPrüfen bei
KfW-Kreditzinsgünstige Finanzierungfinanzierende Bank, kfw.de
Landeszuschussdirekter Zuschuss, ggf. mit BindungLandesförderbank
Degressive AfAhöhere Abschreibung in AnfangsjahrenSteuerberatung
Sonderabschreibung § 7b EStGzusätzliche Abschreibung für MietwohnraumSteuerberatung

Ob sich höhere Baustandards trotz Mehrkosten rechnen, hängt von Förderanreiz, eingesparten Energiekosten und Gesamtwirtschaftlichkeit ab. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Einen breiteren Überblick über Förderwege bietet die Seite zu den Förderungen im Überblick. Den Objekttyp und seine Standards ordnet die Seite zum Mehrfamilienhaus als Fertighaus ein.

Hinweis zur Transparenz

Diese Seite ist eine qualitative Einordnung und keine Fördermittel- oder Steuerberatung. Konditionen und Programmnummern nennen wir nicht. Verbindlich sind die aktuellen Angaben der KfW, der Landesförderbank und der Steuerberatung, Stand 2026.

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Welche Förderung gibt es für den Bau eines Mehrfamilienhauses?
Für den Neubau von Mietwohnraum kommen mehrere Programmtypen in Betracht: Bundesförderung über die KfW, etwa im Bereich klimafreundlicher Neubau mit einem Mietsegment, Förderungen der Landesförderbanken für sozialen und bezahlbaren Wohnungsbau sowie kommunale Programme einzelner Städte und Gemeinden. Ergänzend wirken steuerliche Instrumente wie die reguläre und die degressive Abschreibung. Welche Programme sich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall und vom energetischen Standard ab. Konkrete Konditionen und Programmdetails nennen wir hier nicht, weil sie sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben der KfW und der jeweiligen Förderstelle, Stand 2026.
Was fördert die KfW beim klimafreundlichen Neubau?
Die KfW fördert im Bereich klimafreundlicher Neubau Gebäude, die bestimmte energetische und ökologische Anforderungen erfüllen, und unterscheidet dabei zwischen selbst genutztem Wohneigentum und einem Mietsegment für vermietete Wohngebäude. Für Mehrfamilienhäuser ist in der Regel das Mietsegment relevant. Die Förderung ist an definierte Effizienz- und Nachhaltigkeitskriterien geknüpft, die das Gebäude nachweislich einhalten muss. Konkrete Zinssätze, Tilgungszuschüsse und Programmnummern nennen wir bewusst nicht, weil sie sich stichtagsabhängig ändern. Die aktuellen Konditionen und Voraussetzungen veröffentlicht die KfW. Die Antragstellung erfolgt in der Regel vor Baubeginn über die finanzierende Bank.
In welcher Reihenfolge beantrage ich die Förderung?
Die Reihenfolge ist entscheidend, weil viele Programme voraussetzen, dass der Antrag vor dem Vorhabenbeginn gestellt wird. Als grobe Reihenfolge gilt: zuerst das Vorhaben mit dem gewünschten energetischen Standard planen und die passenden Programme identifizieren, dann bei geförderten Krediten die Energieeffizienz-Expertise einbinden und den Antrag über die finanzierende Bank vor Baubeginn stellen, erst danach den Bauauftrag vergeben und mit dem Bau beginnen. Wer die Reihenfolge missachtet und zu früh mit dem Bau startet, riskiert den Förderanspruch. Verbindlich sind die Antragsvorgaben der jeweiligen Förderstelle, Stand 2026.
Kann ich Förderung und AfA kombinieren?
In vielen Fällen lassen sich Förderprogramme und steuerliche Abschreibung nebeneinander nutzen, weil sie unterschiedlich ansetzen: Förderungen wirken über zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse, die Abschreibung senkt die steuerliche Bemessungsgrundlage. Ob eine Kombination im konkreten Projekt zulässig und sinnvoll ist, hängt von den Bedingungen des jeweiligen Programms und von der steuerlichen Situation ab. Manche Zuschüsse mindern die abschreibungsfähigen Kosten. Wir stellen die Kombination nur in Grundzügen dar. Verbindliche Auskunft geben die Förderstelle für die Programmbedingungen und die Steuerberatung für die steuerliche Behandlung, Stand 2026.
Gibt es Landes- und Kommunalprogramme für Wohnungsbau?
Ja. Neben der Bundesförderung über die KfW bieten die Landesförderbanken der einzelnen Bundesländer eigene Programme für den sozialen und bezahlbaren Mietwohnungsbau an, häufig mit Bindungen an Miethöhe und Belegung. Zusätzlich legen manche Städte und Kommunen eigene Programme oder Zuschüsse auf, etwa für Nachverdichtung, energetische Standards oder bestimmte Zielgruppen. Diese Programme unterscheiden sich stark nach Region und ändern sich regelmäßig. Konkrete Konditionen nennen wir daher nicht. Wer fördern lassen möchte, erfragt die aktuellen Programme frühzeitig bei der zuständigen Landesförderbank und der eigenen Kommune, idealerweise vor der Planung.
Muss ich die Förderung vor Baubeginn beantragen?
In den meisten Fällen ja. Zahlreiche Förderprogramme setzen ausdrücklich voraus, dass der Antrag vor dem Beginn des Vorhabens gestellt wird, wobei bereits der verbindliche Abschluss eines Bau- oder Liefervertrags als Vorhabenbeginn gelten kann. Wer erst nach Baustart einen Antrag stellt, verliert häufig den Anspruch. Deshalb gehört die Förderprüfung an den Anfang der Projektplanung, noch bevor Verträge unterschrieben werden. Die genaue Definition des Vorhabenbeginns und die Antragsfristen legt die jeweilige Förderstelle fest. Verbindlich sind die aktuellen Vorgaben der KfW oder der Landesförderbank, Stand 2026.
Lohnt sich Förderung trotz höherer Baustandards?
Förderprogramme im klimafreundlichen Neubau verlangen in der Regel höhere energetische Standards, die zunächst Mehrkosten in der Errichtung verursachen. Ob sich das rechnet, hängt von der Höhe des Förderanreizes, den eingesparten Energiekosten und der Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojekts ab. Für ein vermietetes Mehrfamilienhaus können günstigere Finanzierungskonditionen und niedrigere Betriebskosten den Mehraufwand über die Nutzungsdauer ausgleichen. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich, weil Konditionen und Baukosten variieren. Belastbar wird die Beurteilung erst mit einer projektbezogenen Wirtschaftlichkeitsrechnung, in die aktuelle Förderkonditionen und die Steuerberatung einfließen.
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